Home/Deutsch/Zuchtschauordnung
Zuchtschauordnung2018-07-30T17:09:30+01:00
Logo der WKO e.V.

Zuchtschauordnung

der WUGSD in der WKO e.V.

für Deutsche Schäferhunde

 

Organisation der Zuchtschauen    

  1. Katalog
  2. Klasseneinteilung
  3. Zuchtgruppen
  4. Beurteilungen
  5. Bewertungen

 

1.Katalog

Im Katalog müssen alle Hunde, die zur Vorführung gelangen sollen, mit Namen, Zuchtbuch- bzw. Registriernummer (Anhang Register), Wurftag, Elternangabe, Name / Wohnort des Züchters und Name / Wohnort des Eigentümers aufgeführt sein. Es dürfen nur Hunde zur Veranstaltung angenommen und im Katalog ausgedruckt werden, die:

  1. im Zuchtbuch oder Anhang Register des nationalen Vereines / Verbandes oder in einem von der WUGSD und oder der WKO anerkannten Verein geführten Zuchtbuch oder Anhang Register eingetragen und anhand einer Tätowier- bzw. Chipnummer identifizierbar sind,
  2. über 4 Monate alt sind,
  3. frei von Anzeichen von Krankheiten sind,
  4. nicht mit Nachkommen-Eintragungssperre belegt sind,
  5. nicht im Eigentum von Personen stehen, für die eine Veranstaltungssperre rechtskräftig ausgesprochen wurde.
  6. Hündinnen dürfen ab dem 35. Tag der Trächtigkeit nicht mehr vorgeführt werden. Säugende Hündinnen dürfen erst ab dem 42. Tag nach dem Wurftag der Welpen vorgeführt werden..
  7. Es ist nicht gestattet, einen Hund für mehrere verschiedene Zuchtschauen am gleichen zu Tag melden. Mehrfachmeldungen ziehen ein Startverbot für alle Zuchtschauen, zu denen der Hund gemeldet wurde, nach sich.

2. Klasseneinteilung

     Die auf Zuchtschauen ausgestellten Tiere werden jeweils für die Haarart „Stockhaar“ und die Haarart „Langstockhaar mit Unterwolle“ in Klassen eingeteilt.

  • Jüngsten -Klasse für Hunde vom vollendeten 6. Lebensmonat bis unter 12 Monate.
  • Jugend-Klassen für Hunde vom vollendeten 12. Lebensmonat bis unter 18 Monate.
  • Junghunde-Klassen für Hunde vom vollendeten 18. Lebensmonat bis unter 24 Monate.
  • Offene Klasse für Hunde ab dem vollendeten 2. Lebensjahr ohne Arbeitsprüfung
  • Gebrauchshund-Klassen für Hunde ab dem vollendeten 2. Lebensjahr, mit Arbeitsprüfung

3. Zuchtgruppen

  1. Eine Zuchtgruppe besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Tieren eines Zwingers, die auf der jeweiligen Zuchtschau vorgeführt wurden und die Mindestzuchtbewertung „Gut“ erhalten haben.
  2. Eine Zuchtgruppe besteht aus mindestens vier, höchstens fünf stockhaarigen Tieren eines Zwingers. Eine Zuchtgruppe mit langstockhaarigen Tieren besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Tieren eines Zwingers.
  3. Jeder Aussteller ist verpflichtet, den Hund, der zur Standmusterung seiner Klasse vorgeführt wird, dem Züchter für den Zuchtgruppenwettstreit zur Verfügung zu stellen. Folgt ein Aussteller einem solchen Verlangen des Züchters nicht, so kann der Hund am weiteren Einzelwettbewerb nicht teilnehmen bzw. eine bereits vergebene Bewertung ist in die Bewertung „ungenügend“ umzuwandeln.
  4. Die Tiere einer Zuchtgruppe müssen die gleiche Haarart aufweisen.
  5. Alle Tiere der Zuchtgruppe müssen als geschlossene Gruppe dem amtierenden Richter vorgestellt werden. Dem Züchter ist freigestellt, ggf. mehrere Zuchtgruppen zu stellen.
  6. Die Zuchtgruppe wird nach den hierfür geltenden Beurteilungskriterien bewertet: Einheitlichkeit der Gruppe (40 %) und Qualität der Einzeltiere (40 %) unter Berücksichtigung möglichst vieler Elterntiere (20 %). Hinsichtlich der Zahl der Elterntiere ist die Obergrenze der diesbezüglichen Bewertung bereits erreicht, wenn die Zuchtgruppe 3 Väter und 3 Mütter aufweist.

 

4. Beurteilungen

      In Jüngstenklasse können nachstehende Beurteilungen vergeben werden:

 “vielversprechend”   Hunde, die dem Rassestandard voll entsprechen oder geringgradige Einschränkungen im anatomischen Bereich aufweisen 

“versprechend”   Hunde, die dem Standard entsprechen, mit deutlich erkennbaren anatomischen oder entwicklungsbedingten Einschränkungen

“weniger versprechend” Hunde, die sich in Bezug auf ihre Unbefangenheit beeindruckt zeigen bzw. zuchtausschließende Mängel aufweisen

  Die Beurteilungen stellen keine Bewertung im Sinne einer Zuchtbewertung dar.

 

5. Bewertungen

Auf Zuchtschauen können nachstehende Bewertungen vergeben werden:

  • “Vorzüglich”

  Hunde in der Gebrauchshundeklasse und offene Klasse die bei Anlegung eines strengen Maßstabes voll dem Rassestandard entsprechen, sich selbstsicher und unbefangen darstellen. Doppelte Prämolaren 1 sind möglich.

 

  • “Sehr Gut”

  als Höchstbewertung in den Jüngsten. Junghunde- und Jugendklassen für Hunde, die dem Rassestandard voll entsprechen, in den Gebrauchshundeklassen für Hunde, die den Voraussetzungen für “Vorzüglich” entsprechen, mit geringgradigen Einschränkungen im anatomischen Bereich.

  Auch anatomisch einwandfreie Hunde mit Maßüber- und Maßunterschreitungen bis 1 cm das Fehlen von 1-mal Prämolar 1 oder einem Schneidezahn ist möglich.

  • “Gut”

  für Hunde, die dem Standard entsprechen mit deutlich erkennbaren anatomischen Einschränkungen. Das Fehlen von 2-mal Prämolar 1- oder 1-mal Prämolar 1 und einem Schneidezahn oder 1-mal Prämolar 2- oder 1-mal Prämolar 3 oder 2 Schneidezähnen oder 1-mal Prämolar 2 und einem Schneidezahn oder 1-mal Prämolar 2 und 1mal Prämolar 1- oder 2-mal Prämolar 2 ist möglich.

  • “Ausreichend”

  für Hunde, die am Tag der Veranstaltung auf Grund ihrer Gesamtverfassung einschließlich der anatomischen Gegebenheiten eine höhere Bewertung nicht zulassen.

  • “Ungenügend”

  für Hunde, die sich in ihrem Wesensverhalten und in der Unbefangenheit beeinträchtigt zeigen oder zuchtausschließende Mängel haben.

  Für Hunde mit Maßüber- oder Maßunterschreitungen von mehr als 1 cm

  Die Bewertung “Ungenügend” ist mit einer „Nachkommen-Eintragungssperre“ verbunden, die der amtierende Zuchtrichter zu beantragen hat.

Go to Top